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RG, 04.04.1917 - Rep. I. 185/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die ungerechtfertigte Bereicherung auch im Bereiche des Kunstschutzgesetzes vom 9. Januar 1907 anzuwenden? 2. Besteht im Falle der Bereicherung ein Anspruch auf Auskunfterteilung nach § 260 BGB.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die ungerechtfertigte Bereicherung im Bereich des Kunstschutzgesetzes
- opinioiuris.de
Ungerechtfertigte Bereicherung im Kunstschutzgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 137
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß auf dem Gebiet des Urheberrechts die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen zulässig ist (BGHZ 15, 338 [348];BGHZ 5, 116 [123]; RGZ 121, 258 [259]; RGZ 90, 137). - BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der …
Voraussetzung für den Anspruch auf Vorlage eines entsprechenden Bestandsverzeichnisses ist nach § 260 Abs. 1 BGB, daß von einem Herausgabeanspruch des Klägers hinsichtlich des bei der Beklagten lagernden Bücherbestandes aus Lieferungen der Gemeinschuldnerin ausgegangen werden kann (vgl. RGZ 90, 137, 139 sowie BGH Urteil vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 87/84 = WM 1986, 647 zum Auskunftsanspruch aus § 242 BGB). - BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51
Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung - Verspäteter Zugang einer …
Das Reichsgericht hat sowohl auf dem Gebiet des Kunstwerkrechtes (RGZ 90, 137 [139] als des literarischen Urheberrechts (RGZ 121, 258) anerkannt, daß bei schuldloser Verletzung des Urheberrechts Ansprüche auf der Grundlage der Bereicherungsvorschriften erhoben werden können. - BGH, 17.02.1956 - I ZR 35/54
Rechtsmittel